Leuchtmoment
Anfrage

Rechtlicher Entwurf — vor Live-Schaltung von einem Anwalt oder einem geprüften Generator (z. B. eRecht24) prüfen lassen.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Buchung individueller 3D-Lichtshows/Fassadenprojektionen zwischen Stanislav Neumann – Leuchtmoment 3D-Mapping (nachfolgend „Anbieter") und Verbraucherinnen und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde"), die über die Website leuchtmoment.de oder auf anderem Weg (E-Mail, WhatsApp, telefonisch) zustande kommen.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Show anzufragen. Nach der Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles, verbindliches Angebot mit Festpreis (abhängig von Fassadengröße, Showlänge und Individualisierungsgrad). Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot annimmt und — sofern vereinbart — die Anzahlung leistet (§ 4).

§ 3 Leistungsbeschreibung

Der Anbieter erbringt eine individuell konzipierte, an das Gebäude des Kunden angepasste 3D-Lichtshow für einen vereinbarten Termin. Im Leistungsumfang enthalten sind die gestalterische Konzeption der Show, das Einmessen und Anpassen an die Fassade, Aufbau, Durchführung und Abbau am Veranstaltungstag sowie die Begleitung vor Ort. Angeboten werden die Pakete Moment (ab 690 €), Leuchtmoment (ab 1.290 €) und Signature (individuell kalkuliert auf Anfrage).

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. [PLATZHALTER: Angabe, ob Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer oder als Nettopreis zzgl. MwSt. gelten bzw. Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG — mit Steuerberater abstimmen.]

Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig; der Restbetrag ist vor der Show zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über den in der Buchungsstrecke angebotenen Zahlungsdienstleister Stripe — wählbar sind Kreditkarte und PayPal.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarte Fassade für eine Projektion geeignet ist, ein Stromanschluss in ausreichender Nähe zur Verfügung steht und freie Sicht auf die Fassade besteht. Ist die zu bespielende Fassade nicht im Alleineigentum des Kunden (z. B. Mietshaus, Eigentümergemeinschaft, fremde Location), holt der Kunde die erforderliche Zustimmung der Eigentümerseite rechtzeitig vor dem Termin selbst ein.

§ 6 Termine und Durchführung

Für die Konzeption und Vorbereitung einer Show sind in der Regel drei bis sechs Wochen Vorlauf einzuplanen. [PLATZHALTER: Regelung zu Verschiebung/Ausfall bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter) — welche Partei welche Kosten trägt, ob ein Ersatztermin geschuldet ist — mit Anwalt abstimmen.]

§ 7 Stornierung und Umbuchung

[PLATZHALTER: mit Operator/Anwalt abzustimmen — insbesondere: Stornofristen, gestaffelte Stornogebühren, ob und in welchem Umfang die Anzahlung bei Stornierung durch den Kunden einbehalten werden darf, sowie Bedingungen für eine kostenfreie/kostenpflichtige Umbuchung des Termins.]

§ 8 Haftung

[PLATZHALTER: Haftungsbeschränkung im gesetzlich zulässigen Rahmen (z. B. Haftung für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sowie Regelung zu Schäden an der Fassade oder am eingesetzten Equipment — MUSS von einem Anwalt formuliert werden.]

§ 9 Widerrufsrecht

Informationen zum Widerrufsrecht — inklusive der besonderen Regelung für Dienstleistungen mit fest vereinbartem Termin — findet ihr auf der Seite Widerrufsbelehrung.

§ 10 Schlussbestimmungen

[PLATZHALTER: Anwendbares Recht, Gerichtsstand (bei Verbraucherverträgen nur eingeschränkt vereinbar) und Salvatorische Klausel — abschließende Formulierung von Anwalt oder geprüftem Generator (z. B. eRecht24) übernehmen.]